0664 / 377 4 773 cs.vereinsberatung@gmail.com

Allgem. Geschäftsbedingungen

CS-Vereinsberatung Allgem. Geschäftsbedingungen

Allgem. Geschäftsbedingungen

Posted By CarmenStrauss

Vorträge

CS-Vereinsberatung wird nachfolgend „CS“ genannt, der Vertragspartner (Auftraggeber) wird „AG“ genannt.

Zustandekommen eines Vertrags

Jeder Vertrag kommt mit Eingang einer verbindlichen Bestätigung der CS beim AG zustande.

Inhalt

CS ist in der Gestaltung und Darbietung Ihres Programms frei und unterliegt keinen Anweisungen des Kunden. Kundenwünsche werden natürlich gerne berücksichtigt und bestmöglich umgesetzt sofern diese mit den Inhalten des Vortrags nicht kollidieren.

Buchung / Storno

Die Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung analog der vereinbarten Summe. Die Rechnung ist sofort und ohne Abzug fällig.

Bei Stornierung einer Buchung bis zu 8 Wochen vor dem Termin, fallen 50% des Honorars an, bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor dem Termin fallen 75% des Honorars an. Sollten bei Hotel- und Reisekosten eventuelle Stornogebühren entstanden sein, sind diese vom Auftraggeber zu übernehmen.

Sollte der AG nicht mit dem Vortrag zufrieden sein und diese Mängelrüge direkt im Anschluss an den Vortrag der CS mündlich und begründet mitteilen, entfällt die Honorarpflicht des AG. Ausgenommen sind die etwaigen Hotel- und Reisekosten. Eine Mängelrüge zu einem späteren Zeitpunkt entbindet den AG nicht aus seiner Honorarpflicht.

Beide Parteien vereinbaren Stillschweigen über die Höhe des vereinbarten Honorars. Die technischen und für den Vortrag nötigen Anforderungen müssen vom AG analog der „technischen Anforderungen der CS kostenfrei bereitgestellt werden.

Rücktritt / Stornierung durch CS

Sollte CS wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall etc. verhindert sein, wird sie sich beim AG schnellstmöglich melden und dem AG selbstverständlich einen möglichst baldigen Ersatztermin nennen.

Bei einem Terminausfall fallen keine Honorare an. Es sind jedoch auch keine Regressansprüche gegenüber der CS möglich.

Haftung

Mit den Interventionen der CS sollte die Kompetenz der Klienten bei ihren vereinsmäßigen Aktivitäten erhöhet werden. CS bekennt sich dabei zur Grundphilosophie einer Hilfe zur Selbsthilfe. Die Entscheidung über die Verwirklichung der Beiträge liegt stets beim Klienten.

Nutzungsrechte / Urheberrechte

Der AG anerkennt das Verwertungsrecht an den eingesetzen Modellen, Systemen, Programmen, „Werkzeugen“, Unterlagen. Eine Weitergabe/Weitervermittlung dieser Modelle etc. (auf welche Art auch immer) an andere Personen, Personengruppen oder Organisationen bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung der CS.

Falls der Vortrag aufgezeichnet werden soll, bedarf es der Rücksprache mit der CS bez. der genauen Verwertung der Aufnahmen. Ansonsten liegen keine Rechte für eine Aufzeichnung vor.

Gerichtsstand und Schlussbestimmung

Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich österr. Recht. Als Gerichtsstand gilt das jeweils zuständige Gericht in Villach als vereinbart.

Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform/Textform. dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst. mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. das gleiche gilt, falls sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit gekannt hätten.