Die Rechnungsprüfer haben die Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel innerhalb von vier Monaten ab Erstellung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung zu prüfen.
Üblicherweise werden mindestens zwei qualifizierte Mitglieder eingesetzt. Dies sichert die Integrität des Vereins und das Vertrauen der Mitglieder in die Arbeit des Vorstandes. Durch diese Form der Selbstkontrolle nach innen und außen wird auch verdeutlicht, wie ernst der Vorstand seine Arbeit und Verantwortung nimmt.
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