0664 / 377 4 773 cs.vereinsberatung@gmail.com

Gründung eines Vereins

CS-Vereinsberatung Allgemein Gründung eines Vereins

Allgemein

Gründung eines Vereins

Posted By CarmenStrauss

Sie wollen einen Verein gründen?
Das Bundeministerium für Inneres stellt online Vereinen  einige Informationen zur Verfügung:
Anleitung zur Vereinsgründung, Gesetzestexte, Literaturhinweise, Muster für Statuten etc.
Auch wer auf www.help.gv.at das Stichwort „Vereine“ eingibt, erfährt Wissenswertes zum Thema und kann Formulare abrufen.
Link: http://www.bmi.gv.at/609/start.aspx

Kann in Österreich jede/r einen Verein gründen?
Ja, jeder. Die Vereinsfreiheit ist nicht nur Teil der Bundesverfassung, sondern auch in der Europäischen Menschenrechtskommission (EMRK) verankert. Man muss daher nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, um von diesem Recht Gebrauch machen zu können.

Was braucht man, um einen Verein zu gründen?
Zunächst braucht es mindestens zwei Personen, die sich zusammentun und sich darauf einigen, wie der Verein heißen soll, welchem Zweck er dienen soll, welche Tätigkeiten zur Zweckerreichung vorgesehen sind und wie die dafür nötigen Mittel aufgebracht werden.

Dies alles ist dann in Vereinsstatuten festzuhalten. Hier legt der Gesetzgeber großen Wert auf Klarheit und Genauigkeit. Die Errichtung des Vereins wird dann bei der zuständigen Vereinsbehörde (Bezirkshauptmannschaft/Landespolizeidirektion) angezeigt. Nach vier Wochen, wenn sich bis dahin die Vereinsbehörde nicht gemeldet hat, wurde die Vereinsgründung gestattet. Oder die Behörde wird vorher tätig und schickt eine ausdrückliche Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit.

Wie viel kostet die Gründung eines Vereins?
Für die Anzeige: 14,30 Euro
Zusätzlich Beilagengebühren (für beigelegte Statuten): 3,90 Euro pro Bogen (max. 21,80 Euro), wobei ein Bogen 2 Blatt Papier umfasst
Kopie der geltenden Statuten und erster Auszug aus dem Vereinsregister: gebührenfrei
Für den Bescheid über die Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit auf Antrag:
o Positiv: 6,50 Euro Bundesverwaltungsabgabe
o Negativ: gebührenfrei
Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens fällig. Dazu wird in der Regel mit dem Bescheid ein Zahlschein mitgeschickt.

Was bedeutet nach dem Vereinsgesetz „nicht auf Gewinn berechnet“?
Es heißt, dass Gewinne zwar erzielt werden dürfen, diese dürfen aber nicht an die Mitglieder des Vereins ausgeschüttet werden. Die Vereinsgelder dürfen, inklusive erzielter Gewinne, nur im Sinne des Vereinszwecks verwendet werden. Sonst droht möglicherweise die behördliche Auflösung des Vereins.

Sind alle Vereine automatisch steuerlich begünstigt?
Nein. Nur Vereine, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, können unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt werden.

Wie kann ich herausfinden, ob es den Verein, den ich gründen will, nicht schon gibt?
Durch eine Online-Abfrage im Zentralen Vereinsregister (ZVR) des Innenministeriums . Das kostet nichts. Allerdings muss man bei der Eingabe der Suchkriterien sehr genau sein und auf eine korrekte Schreibweise achten.
Link: Online-Vereinsregisterabfrage (BMI)

Falls Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.

Rechtsgrundlagen: §§ 3, 11, 12 und 13 Vereinsgesetz (VerG)

Written by CarmenStrauss

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.